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Compliance à la carte

FINIG


Das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) verlangt von den Finanzinstituten (d.h. Vermögens-verwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Trustees, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser) u.a. eine Corporate Governance sowie die Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung der Risiken und wirksame interne Kontrollen. Dabei muss die Einhaltung der rechtlichen und unternehmensinternen Vorschriften gewährleistet sein.

Ferner müssen die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsleitung bieten.

Gerne unterstütze ich Sie dabei mit meinem Fachwissen und meinen Kenntnissen.