Oftmals steckt man tief im Alltagsgeschäft und vergisst die noch einzuholenden Formulare. Wenn sich dann Zwistigkeiten ergeben, wird man sich klar, dass die Dossiers nicht den bestmöglichen Rechtsschutz bieten. Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) verlangt u.a. das die Finanzdienstleister innert weniger Tage die gesammelten Informationen und Abmachungen zu einer Kundenbeziehung einem berechtigten Dritten aushändigen müssen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei und zeige Ihnen auf, wo Sie welche Risiken in Kauf nehmen müssen, bzw. wie Sie Ihr Reputationsrisiko effizient minimieren können.