Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sieht unter anderem vor, dass jeder Finanzintermediär die Vertragspartei identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und ungewöhnliche Transaktionen auf ihren Hintergrund prüfen muss. Bei Zweifeln hat er die Identifikation und die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person zu wiederholen.
Ferner muss er über die getätigten Transaktionen und Abklärungen Aufzeichnungen erstellen und Massnahmen treffen, die zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung notwendig sind.
Aufgrund meiner beruflichen Erfahrung als Leiter einer Geldwäscherei-Fachstelle bei einer Bank sehe mir gerne Ihre Massnahmen hinsichtlich Bekämpfung der Geldwäscherei und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung an und suche mit Ihnen nach Verbesserungsvorschlägen, die für Sie umsetzbar sind.